{"id":183007,"date":"2021-08-20T10:49:47","date_gmt":"2021-08-20T08:49:47","guid":{"rendered":"http:\/\/timeline-germany.de\/?p=183007"},"modified":"2021-08-20T10:49:47","modified_gmt":"2021-08-20T08:49:47","slug":"neue-corona-regeln-in-wiesbaden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/timeline-germany.de\/tr\/topnews\/neue-corona-regeln-in-wiesbaden.html","title":{"rendered":"Neue Corona-Regeln in Wiesbaden"},"content":{"rendered":"<p>Neue Corona-Regeln in Wiesbaden<\/p>\n<p>Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Mittwoch, 18. August, wie vom Land vorgegeben neue Corona-Regeln f\u00fcr Wiesbaden beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverf\u00fcgung tritt am Freitag, 20. August, in Kraft. Die neue Allgemeinverf\u00fcgung enth\u00e4lt im Vergleich zur aktuell geltenden kommunalen Regelung nur wenige Anpassungen und ersetzt diese.<\/p>\n<p>Die hessische Landesregierung hat am Dienstag, 17. August, die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) f\u00fcr vier Wochen verl\u00e4ngert und aktualisiert. Das gilt auch f\u00fcr das Pr\u00e4ventions- und Eskalationskonzept. Die Corona-Regeln f\u00fcr Hessen wurden dadurch an die Ergebnisse der j\u00fcngsten Bund-L\u00e4nder-Konferenz angepasst. Oberb\u00fcrgermeister Gert-Uwe Mende sowie B\u00fcrgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz begr\u00fc\u00dfen die aktualisierten Regeln und rufen die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erneut zum Impfen auf. \u201eDie neuen Regeln ber\u00fccksichtigen, dass inzwischen viele Personen geimpft sind. Sie machen aber auch klar: Wer weder geimpft noch genesen ist, ben\u00f6tigt aktuell f\u00fcr zahlreiche gesellschaftliche Aktivit\u00e4ten einen negativen Testnachweis. Dieser muss perspektivisch selbst bezahlt werden. Nutzen Sie deshalb die Gelegenheiten zum spontanen Impfen vor Ort oder kommen Sie ins Impfzentrum bevor es zum 19. September schlie\u00dft.\u201c<\/p>\n<p>Die Inhalte der neuen st\u00e4dtischen Allgemeinverf\u00fcgung sind durch das Pr\u00e4ventions-und Eskalationskonzept des Landes vorgegeben. Es macht Vorgaben f\u00fcr das \u00dcberschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35, 50 und 100. Die Inzidenz in Wiesbaden lag am Mittwoch, 18. August, bei 58,2.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Inzidenz gilt laut Coronavirus-Schutzverordnung des Landes: Jede Person sollte sich so verhalten, dass sie sich selbst und andere Menschen weder gef\u00e4hrdet noch vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei pers\u00f6nlichen Begegnungen sollte man besondere Vorsicht walten lassen. Nach den Sommerferien wird es au\u00dferdem Pr\u00e4ventionswochen in den Schulen geben, um den besonderen Risiken durch Reiser\u00fcckkehrenden zu begegnen. In den ersten beiden Unterrichtswochen werden alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Lehrerinnen und Lehrer nicht zweimal, sondern dreimal pro Woche getestet. Ferner muss unabh\u00e4ngig von der Inzidenz auch am Sitzplatz eine medizinische Maske getragen werden. Eine weitere Neuerung zum Schulbeginn ist, dass Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler neben den regelm\u00e4\u00dfigen Testungen in der Schule keine weiteren Testnachweise mehr ben\u00f6tigen sollen, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen. Das Hessische Kultusministerium hat angek\u00fcndigt, zu diesem Zweck ein Testheft f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler herauszugeben, in dem die regelm\u00e4\u00dfigen Tests durch die Schule beziehungsweise die Lehrerinnen und Lehrer eingetragen werden. Dieser Nachweis soll nicht nur an den Testtagen, sondern generell gelten.<\/p>\n<p>Solange die Inzidenz \u00fcber der 35er-Marke liegt, gelten unter anderem folgende Regeln in Wiesbaden: Nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (3G-Regel) d\u00fcrfen Innenr\u00e4ume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetrieben, Sportst\u00e4tten (Fitnessstudios, Hallenb\u00e4der, Sporthallen \u2026), Spielbanken sowie k\u00f6rpernahen Dienstleistern (Friseurbetriebe, Nagelstudios, \u2026) betreten. Die 3G-Regel gilt auch f\u00fcr private Feierlichkeiten in \u00f6ffentlichen oder eigens angemieteten R\u00e4umen sowie den Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Die 3G-Regel gilt au\u00dferdem f\u00fcr den Besuch des Thermalbades Aukammtal und die Nutzung der Hallenb\u00e4der, die derzeit Schwimmsportvereinen vorbehalten ist. Der Negativnachweis ist dort am Eingang vorzuzeigen. Vor der notwendigen Buchung eines E-Tickets \u00fcber <a href=\"http:\/\/www.mattiaquacard.de\">www.mattiaquacard.de<\/a> m\u00fcssen G\u00e4ste die Art des Negativnachweises anklicken, bevor die finale Buchung eines E-Tickets m\u00f6glich ist. Hotelg\u00e4ste, die weder geimpft noch genesen sind, m\u00fcssen nicht nur bei der Anreise, sondern zweimal w\u00f6chentlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind von der 3G-Regel ausgenommen.<\/p>\n<p>Solange die Inzidenz \u00fcber der 50er-Marke liegt, gelten zus\u00e4tzlich unter anderem folgende Regeln: Zusammenk\u00fcnfte, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote, wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos und Konzerte, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, k\u00f6nnen im Freien genehmigungsfrei mit bis zu 500 Personen und in Innenr\u00e4umen mit bis zu 250 Personen stattfinden. Geimpfte und genesene Personen z\u00e4hlen nicht mit. In Gedr\u00e4ngesituationen ist au\u00dferdem auch drau\u00dfen eine medizinische Maske zu tragen. Dies k\u00f6nnte zum Beispiel der Fall sein beim Einlass in Gesch\u00e4fte, in Warteschlangen, an Haltestellen oder bei \u00f6ffentlichen Darbietungen in Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen. Die Vorgaben zu Personenzahlen sowie Negativnachweisen gelten nicht f\u00fcr Ausnahmen nach Paragraph 16, Absatz 2, der CoSchuV. Dies sind zum Beispiel Zusammenk\u00fcnfte von Personen aus beruflichen, dienstlichen, schulischen, betreuungsrelevanten oder gesch\u00e4ftlichen Gr\u00fcnden (Eigent\u00fcmerversammlungen, Anwalts- und Notartermine, Sitzungen und Gerichtsverhandlungen, \u2026). Sie gelten auch nicht f\u00fcr den Betrieb von Hochschulen, Berufs- und Musikakademien und au\u00dferuniversit\u00e4ren Forschungseinrichtungen, f\u00fcr die ein umfassendes Abstands- und Hygienekonzept besteht, sowie die Durchf\u00fchrung von Pr\u00fcfungen (insbesondere Staats- und Laufbahnpr\u00fcfungen). Weitere Ausnahmen gelten f\u00fcr Ma\u00dfnahmen der Wahlwerbung f\u00fcr Parlaments- und Kommunalwahlen. F\u00fcr Zusammenk\u00fcnfte in privaten Wohnungen mit mehr als 25 Personen bleibt es bei der dringenden Empfehlung, die Regelungen f\u00fcr entsprechende \u00f6ffentliche Zusammenk\u00fcnfte zu beachten und sich jederzeit pandemiegerecht zu verhalten.<\/p>\n<p>Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden an f\u00fcnf Tagen in Folge unter 50 oder 35 sinken, wird die Allgemeinverf\u00fcgung aktualisiert beziehungsweise aufgehoben. Steigt sie \u00fcber 100, wird die weitere Versch\u00e4rfung der Regeln, wie vom Land vorgeschrieben, gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die im Wiesbadener Impfzentrum ihre Erst- und Zweitimpfung erhalten wollen, m\u00fcssen sich beeilen: Wer mit Moderna geimpft werden will, muss f\u00fcr seine Erstimpfung sp\u00e4testens am Samstag, 21. August, ins Impfzentrum kommen. Wer mit Biontech geimpft werden will, muss f\u00fcr seine Erstimpfung sp\u00e4testens am Samstag, 28. August, ins Impfzentrum kommen. Nur so ist es m\u00f6glich, auch die zweite Impfung noch im Impfzentrum zu erhalten. Wer nach diesen Terminen seine Erstimpfung im Impfzentrum erh\u00e4lt, muss f\u00fcr die Zweitimpfung einen anderen Anbieter wie etwa seinen Hausarzt aufsuchen. Bevor das Impfzentrum zum Sonntag, 19. September, schlie\u00dft, wird es au\u00dferdem nochmals Vor-Ort-Aktionen geben. Am Freitag, 20. August, 10 bis 16 Uhr, ist das mobile Impfteam vor dem Rewe-Markt in Dotzheim, Hans-B\u00f6ckler-Stra\u00dfe 1A, unterwegs. Am Samstag, 21. August, 14 bis 18 Uhr, findet zusammen mit dem Reit- und Fahr-Club (WRFC) eine Sonderimpfaktion am Richterh\u00e4uschen im Biebricher Schlosspark statt. Am Samstag, 28. August, 12 bis 14.15 Uhr, besucht das mobile Impfteam den SV Wehen Wiesbaden (SVWW) in der Brita-Arena. An diesem Tag spielt der SVWW gegen den FC Magdeburg. Bei allen Vor-Ort-Aktionen kann zwischen Impfstoffen von Biontech sowie Johnson und Johnson gew\u00e4hlt werden. Die Angebote richten sich auch an Kinder und Jugendliche ab zw\u00f6lf Jahren, die nach individueller \u00e4rztlicher Aufkl\u00e4rung bei den Vor-Ort-Aktionen mit Biontech geimpft werden.<\/p>\n<p>Nach Schlie\u00dfung des Impfzentrums w\u00fcnscht sich das Land eine Regelversorgung durch die Impfallianz Hessen. Zur Impfallianz haben sich im M\u00e4rz die Kassen\u00e4rztliche Vereinigung Hessen, die Landes\u00e4rztekammer Hessen, der Haus\u00e4rzteverband Hessen, die Landesapothekerkammer Hessen und der Hessische Apothekerverband mit dem Hessischen Ministerium f\u00fcr Soziales und Integration zusammengeschlossen. Aktuelle Statistiken zeigen jedoch, dass die Zahl der Impfungen durch niedergelassene \u00c4rzte in ganz Deutschland zur\u00fcckgehen. \u201eEs wird deshalb Zeit, dass das Sozialministerium die Kassen\u00e4rztliche Vereinigung auffordert, ihre Pl\u00e4ne f\u00fcr den Fortgang der Impfkampagne zu konkretisieren und transparent zu kommunizieren\u201c, sagen Mende und Dr. Franz. \u201eDies ist umso wichtiger, da im Herbst nicht nur weiterhin Erst- und Zweitimpfungen anstehen, sondern auch sehr wahrscheinlich Drittimpfungen. Diese k\u00f6nnen wir als Stadt unseren B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern dann allerdings nicht mehr im Impfzentrum anbieten, da es, wie mit dem Land abgesprochen, Mitte September schlie\u00dfen wird.\u201c<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neue Corona-Regeln in Wiesbaden Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Mittwoch, 18. 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